STADTBEFESTIGUNG BOUDRY
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Courvoisier, Jean - Les monuments d'art et d'histoire du canton de Neuchâtel, Tome II: Les districts de Neuchâtel et de Boudry | Basel, 1963 | S. 357
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Allgemeine Informationen
Langgezogenes Burgstädtchen auf der Südseite des Château de Boudry. Von den Befestigungsanlagen ist nur noch die baulich mehrfach stark veränderte Porte des Vermondins auf der Westseite sichtbar. Boudry erhielt 1343 von den Grafen von Neuenburg ein bescheiden ausgestattetes Stadtrecht.
Informationen für Besucher
Geografische Lage (GPS)
WGS84: 46° 56’ 56.80“ N, 06° 50’ 02.60“ E
Höhe: 472 m ü. M
Topografische Karte/n
Schweizer Landeskarte: 553.970 / 199.960
Kontaktdaten
k.A.
Warnhinweise / Besondere Hinweise zur Besichtigung
keine
Anfahrt mit dem PKW
Von Neuchâtel auf der A5 in südwestlicher Richtung fahren und die Autobahn bei der Ausfahrt Boudry verlassen. Im Kreisel die erste Ausfahrt nehmen und der Route Cantonale in nordöstlicher Richtung folgen. Im dritten Kreisel bergseits abbiegen und der Route de Grandson aufwärts bis zum historischen Stadtkern folgen. Parkmöglichkeiten vor Ort.
Anfahrt mit Bus oder Bahn
Direkte Verbindungen ab Neuchâtel (Place Pury) mit der Regionalbahn (Littorail) nach Boudry.
Wanderung zur Burg
k.A.
Öffnungszeiten
ohne Einschränkung
Eintrittspreise
kostenlos
Einschränkungen beim Fotografieren und Filmen
ohne Beschränkung
Gastronomie auf der Burg
keine
Öffentlicher Rastplatz
keiner
Übernachtungsmöglichkeit auf der Burg
keine
Zusatzinformation für Familien mit Kindern
keine
Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer
möglich
Bilder
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Grundriss
Grundriss Stadtbefestigung Boudry
Quelle: gezeichnet von O. Steimann, 2023
Historie
Vorposten der Grafschaft Neuenburg
Die Ortschaft Boudry dürfte sich ab dem 13. Jhdt. als Ergänzung zur gleichnamigen Burg auf einer Anhöhe über der Areuse entwickelt haben. Die Gründung ist nicht restlos geklärt, da zu jener Zeit verschiedene Geschlechter in diesem Gebiet ihren Einfluss geltend machten. Doch spätestens gegen Ende des 13. Jhdts. bildeten Burg und Burgstädtchen den südwestlichen Vorposten der Grafschaft Neuenburg.
1301 werden erstmals Bürger von Boudry erwähnt, doch erst 1343 erhielten sie von Graf Ludwig von Neuenburg ein Stadtrecht. Dieses orientierte sich zwar an jenem von Neuenburg, umfasste aber weniger Freiheiten. Um sich eine feste Einnahmequelle zu verschaffen, erwarb die junge Stadt 1369 für 560 Gulden das Recht, ein Ohmgeld (Ungeld, Umsatzsteuer) zu erheben, insbesondere auf Wein.

Die mittelalterlichen Befestigungen
Spätestens im frühen 14. Jhdt. muss Boudry befestigt worden sein. Wie in anderen kleinen Burgstädtchen der Region bildeten die Rückwände der eng aneinander gebauten Bürgerhäuser die Aussenmauer. Zwei Tortürme bewachten die beiden Zugänge zur einzigen Gasse: am oberen Ende die Porte des Vermondins und am unteren, gegen den Fluss hin, der Tour Chaffaut. Von weiteren Befestigungswerken ist nichts bekannt.

Zerstörung unter Marguerite de Vufflens
1373 erhielt Marguerite de Vufflens, die Gemahlin des verstorbenen Grafen Ludwig, Boudry als Witwensitz zugewiesen. Zusammen mit ihrem neuen Gemahl, dem burgundischen Adligen Jacques de Vergy, errichtete sie eine Schreckensherrschaft über Stadt und Umland. Aufmüpfige Bürger wurden eingekerkert und ihre Häuser geplündert, Güter beschlagnahmt und ein Eichenwald abgeholzt. Ausserdem liess die neue Burgherrin die Stadttore abbrechen und die Einwohner entwaffnen.
Als 1378 in der Burgscheune ein Brand ausbrach, den sie gemäss den Gerichtsakten selbst gelegt haben soll, griff das Feuer auch auf das Städtchen über. Wer löschen wollte, soll mit Waffengewalt daran gehindert worden sein. Der Schaden in Boudry war so gross, dass Gräfin Isabelle von Neuenburg schliesslich militärisch eingriff und ihre Stiefmutter vor ein Schiedsgericht brachte. 1379 musste Marguerite die Herrschaft für 2000 Gulden abtreten und sich auf die Burg Champvent zurückziehen. Boudry blieb fortan, mit einer kurzen Unterbrechung, im Besitz der Grafschaft Neuenburg.

Die Neu- und Umbauten der frühen Neuzeit
Es ist unklar, wie rasch die Stadtbefestigung wieder aufgebaut wurde, Die Porte des Vermondins wird erst 1443 ausdrücklich erwähnt. Im 16. Jhdt. konnte die Bürgerschaft ihre Rechte bedeutend erweitern, was auch in neuen Bauten zum Ausdruck kam. 1510 wurde ein Rathaus errichtet, und ab 1526 durften auch Häuser ausserhalb der Stadtmauern gebaut werden. 1541 wurde der Tour Chaffaut neu errichtet und diente fortan auch als Gefängnis. Zudem konnte die Bürgerschaft zu jener Zeit den zerfallenen Tour Marfaux im östlichsten Teil des Burgareals erwerben. 1548 baute man ihn wieder auf und nutzte ihn nun als Uhrturm.

Letzte Erneuerungen und Entfestigung
Noch 1607 erneuerte man den einsturzgefährdeten Turm der Porte des Vermondins, 1743 wurde er dann allerdings trotzdem fast bis auf den Torbogen verkürzt. Letzte aufwändigere Reparaturarbeiten am Tour Chaffaut wurden 1753 ausgeführt. Die Befestigungsanlagen hatten ihren eigentlichen Zweck zu jener Zeit aber verloren und wurden vermehrt als Hindernis für den Verkehr wahrgenommen. Bereits 1705 wurde auf Initiative eines Bürgers neben der Porte des Vermondins ein neuer, breiterer Durchgang erstellt – die heute wieder verschwundene Porte Neuve. Das untere Tor mit dem Tour Chaffaut wurde 1835 restlos abgebrochen. Heute ist von der Stadtbefestigung nur noch die Porte des Vermondins erhalten.
Quellen: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente
Literatur
  • Bujard, Jacques / De Reynier, Christian - Les châteaux et les villes du Pays de Neuchâtel au Moyen Age: Apports récents de l'archéologie | In: Mittelalter: Zeitschrift des Schweizerischen Burgenvereins | 11. Jhg., Nr. 2 | Basel, 2006 | S. 69-102
  • Courvoisier, Jean - Les monuments d'art et d'histoire du canton de Neuchâtel, Tome II: Les districts de Neuchâtel et de Boudry | Basel, 1963 | S. 355-362
  • Hausmann, Germain - Boudry | In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Stand vom 14.06.2023: hls-dhs-dss.ch
  • Institut für Denkmalpflege der ETH Zürich (Hg.) - Stadt- und Landmauern, Bd. 2: Stadtmauern in der Schweiz | Kataloge, Darstellungen | Zürich, 1996 | S. 189-190
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